JETZT
SPENDEN

Werkstattrat

Wir als Werkstattrat (WSR) vertreten die Interessen der behinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Werkstätten und Integrationsgruppen der wertkreis Gütersloh gGmbH gemäß der aktuellen gesetzlichen Grundlagen. Unsere Aufgaben sind dabei sehr vielfältig.

Auf Landesebene arbeiten wir mit anderen Werkstätten in der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte in NRW (LAG WR NRW) zusammen. Außerdem kooperieren wir auf Bundesebene mit anderen Werkstätten in der Bundesvereinigung der Werkstatträte (BVWR). Wir sind als Werkstattrat vor Ort jederzeit für Sie da. Sprechen Sie uns an!

Wir wirken unter anderem mit bei: 

  • der Arbeitsplatzgestaltung, 
  • den Arbeitszeiten, Urlaub, Pausenregelung, 
  • dem Arbeitsentgelt, 
  • den Änderungen an Werkstattgebäuden wie Neubau, Umbau oder Erweiterung, 
  • der Werkstatt-Ordnung, 
  • den Regelungen zum Datenschutz, 
  • der Verpflegung sowie
  • bei Festen, Feiern oder Ausflügen

Die gesetzlichen Grundlagen des Werkstattrates

2001 wurde das Neunte Buch des Sozialgesetzbuches verabschiedet. Am 25. Juni 2001 trat die Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung in Kraft. Seitdem ist die Mitwirkung in Werkstätten bundesweit erstmalig auch gesetzlich geregelt. Das Gesetz legt fest, dass jede Werkstatt mit mehr als 20 behinderten Mitarbeiter/-innen einen Werkstattrat einrichten, ausstatten und finanzieren muss (§ 144 SBG IX). Die Werkstatträte werden demokratisch gewählt. Ihre Amtszeit beträgt 4 Jahre. Wahlberechtigt sind alle im Arbeitsbereich einer Werkstatt beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung. Wählbar sind alle Mitarbeiter/-innen, die länger als 6 Monate in der Werkstatt beschäftigt sind.

Rechte, Aufgaben und Pflichten des Werkstattrates 

Der Werkstattrat hat: 

  • die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften zu achten, die die Rechtstellung und den Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Werkstatt betreffen, zum Beispiel bei Fragen des Unfall- und Gesundheitsschutzes, 
  • berechtigte Interessen der Kolleginnen und Kollegen wahrzunehmen, zu vertreten und durchzusetzen, 
  • Beschwerden, Anregungen und Hinweise der Mitarbeiter/-innen entgegenzunehmen und mit den zuständigen Stellen zu klären, 
  • Anregungen aus dem Kreis der Mitarbeiter/-innen bei den Werkstattratsitzungen zu diskutieren, Lösungsvorschläge zu erarbeiten, mit der Leitung zu klären, 
  • Sorgen der Kolleginnen und Kollegen anzuhören und möglichst Hilfestellung oder Rat zu geben, 
  • bei Konflikten und Streit zwischen Mitarbeiter/-innen versuchen zu schlichten, zu vermitteln und den Streit zu beenden, 
  • bei der Eingliederung neuer Kolleginnen und Kollegen behilflich zu sein, 
  • an Ausschusssitzungen der Arbeitssicherheit und an Sicherheitsbegehungen in der Werkstatt teilzunehmen, 
  • regelmäßige Sitzungen des Werkstattrates durchzuführen und über diese Protokoll zu führen,
  • sich bei der Organisation von Feiern und Festen zu engagieren und als aktiver Werkstattrat sichtbar zu sein, 
  • regelmäßig die Kolleginnen und Kollegen über die Arbeit des Werkstattrates zu informieren, 
  • sich regelmäßig von der Leitung über die Entwicklung und der Planung innerhalb der Werkstatt - einschließlich der Ertragssituation - unterrichten zu lassen, Vorschläge einzubringen, Vereinbarungen zu treffen, 
  • Kontakt zur Interessenvertretung der Tarifmitarbeitenden (Werkstatträte der einzelnen Standorte, Werkstattleitung und Betriebsrat) zu halten und zu klären, ob es gemeinsame Anliegen oder Projekte gibt, 
  • das Recht auf Unterstützung durch eine Vertrauensperson. Der Werkstattrat bestimmt seine Vertrauensperson(en) selbst. Auch hier gilt das Gebot der Verschwiegenheit in allen Werkstatt-Angelegenheiten! 
  • seine Geschäfte vertraulich zu behandeln. Er darf keine persönlichen Angelegenheiten nach außen tragen. Diese Vertraulichkeit gilt auch für die geschäftlichen Belange der wertkreis Gütersloh gGmbH. 

Um die Wohnbeiräte zu erreichen, wenden Sie sich bitte an die Einrichtungsleitungen. Sie stellen gern einen Kontakt her.
Sabrina Pauleikhoff
Sabrina Pauleikhoff
1. Vorsitzende des Werkstattrates und stellv. Frauenbeauftragte

werkstattrat(at)wertkreis-gt.de

sabrina.pauleikhoff(at)wertkreis-gt.de

wertkreis Gütersloh gGmbH
Im Heidkamp 20
33334 Gütersloh

Tel.:
0 52 41 / 95 05-164
Fax:
0 52 41 / 95 05-129
Stefanie Reker
Stefanie Reker
2. Vorsitzende des Werkstattrates und Frauenbeauftragte

werkstattrat(at)wertkreis-gt.de

wertkreis Gütersloh gGmbH
Im Heidkamp 20
33334 Gütersloh

Tel.:
0 52 41 / 95 05 - 164
Thomas Ständer
Thomas Ständer
Vertrauensperson des Werkstattrates

thomas.staender(at)wertkreis-gt.de

wertkreis Gütersloh gGmbH
Hans-Böckler-Straße 53
33334 Gütersloh

Tel.:
0 52 41 / 95 05 270
Fax:
0 52 41 / 95 05 166