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Neuer Erlass des Landes NRW

17.04.2020
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Vor wenigen Stunden erging der neue Erlass des Landes NRW, in dem das weitere Vorgehen für Einrichtungen wie wertkreis Gütersloh festgelegt wird. Er sieht u.a. vor:

  • Das sog. "Betretungsverbot" bleibt bis zum 4. Mai bestehen
  • Die Möglichkeiten der Notbetreuung werden gestärkt.
  • Auch dürfen wir Transporte zur Werkstatt unter bestimmten Bedingungen anbieten.

Sollten Betroffenen die tagesstrukturierenden Leistungen der Werkstatt fehlen, melden Sie sich doch bitte unter der 05241 9505 333.

Unsere Kolleg*innen beraten Sie gern, wie es weitergehen kann und welche Möglichkeiten es gibt.

Den Erlass finden Sie hier: https://www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-gesundheitsministeriums-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie