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Stellungnahme der wertkreis Gütersloh gGmbH zum Bericht des ZDF Magazins WISO vom 23. März 2015

24.03.2015

Die wertkreis Gütersloh gGmbH war am 23. März 2015 Gegenstand eines Beitrags des Magazins WISO im ZDF. In diesem Beitrag wurde von unserer Einrichtung ein Bild gezeichnet, das nichts mit unseren tatsächlichen Aufgaben, unserer Arbeit und unseren Bemühungen um Verbesserungen in der Behindertenarbeit auch über das eigene Unternehmen hinaus zu tun hat.

Mit dieser Stellungnahme möchte wertkreis Gütersloh den mit dem Beitrag vermittelten falschen und irreführenden Informationen der Zuschauerinnen und Zuschauer die Informationen hinzuzufügen, die erforderlich sind, um sich über wertkreis Gütersloh und vergleichbare Werkstätteneinrichtungen in Deutschland, aber auch über die Arbeitsweise des vom ZDF beauftragten Produktionsunternehmen, ein objektives Bild zu machen.

wertkreis Gütersloh hat mit der vom ZDF beauftragten Produktionsfirma media Akzent von Matthias Wolff, der 2013 mit dem Deutschen Fernsehpreis ausgezeichnet wurde, vollumfassend und transparent kooperiert. Zum einen, weil man einen öffentlich-rechtlichen Beitrag, der das Thema Arbeitsbedingungen und Lohnzahlungen für Menschen mit Behinderung thematisiert, für eine wichtige und unterstützenswerte Thematik hielt. Zum anderen, weil man der Meinung war, dass ein öffentlich-rechtlicher Sender für seine Informationssendungen in einer objektiven und journalistischen Sorgfaltspflichten entsprechenden Art und Weise recherchieren würde und sich qualitätsjournalistischen Ansprüchen verpflichtet sieht.

Stattdessen wurde aus dem gedrehten Material in reißerischer Art und Weise und trotz gegenteiliger Informationen der falsche Eindruck erweckt, eine Werkstätte wie wertkreis Gütersloh sei eine gewerbliche Firma, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist und deshalb behinderte Menschen mit Niedrigstlohnsätzen für industrielle und gewerbliche Kunden arbeiten lässt und ausbeutet, um hieraus eigene wirtschaftliche Vorteile zu erzielen.

Dabei wurden wesentliche Informationen, die dem Rechercheteam zur Verfügung gestellt wurden, aber offensichtlich nicht auf dieses Bild passten, außen vorgelassen, falsch wiedergegeben und in Interviewaufzeichnungen gegebene Antworten aus ihrem Kontext genommen und in anderem Kontext in den Beitrag geschnitten. Im Ergebnis wird den öffentlich-rechtlichen ZDF-Zuschauern in dem Beitrag ein Bild vermittelt, das mit den tatsächlichen Gegebenheiten schlichtweg überhaupt nichts zu tun hat.

Diese Form der Berichterstattung im Programm eines öffentlich-rechtlichen Senders hat die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von wertkreis Gütersloh, die sich mit großem persönlichen Engagement jeden Tag  für die Belange ihrer teilweise schwerstbehinderten Mitarbeitenden einsetzen, und zudem versuchen, auch über ihre Einrichtung hinaus auf eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Menschen mit Behinderung hinzuwirken, sehr betroffen gemacht.

Worum es sich bei der wertkreis Güterloh gGmbH tatsächlich handelt:

Bei der wertkreis Gütersloh gGmbH handelt es sich um einen Träger der Alten- und Behindertenhilfe in der Rechtsform einer gemeinnützige GmbH mit den Gesellschaftern Kreis Gütersloh und Lebenshilfe Kreisvereinigung Gütersloh e. V. Als eine der großen und modernen Einrichtungen dieser Art in Nordrhein-Westfalen setzt wertkreis Gütersloh sich dafür ein, dass behinderte, pflegebedürftige und alte Menschen ein möglichst selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben führen können. In seinen Werkstätten arbeiten behinderte und schwerstbehinderte Menschen im Rahmen einer Rehabilitationsmaßnahme, um ihnen eine Teilhabe an der Arbeit zu ermöglichen.

Die von der gemeinnützigen GmbH erzielten Gewinne kommen allein den Mitarbeitenden mit Behinderung zu Gute - sei es durch Bonuszahlungen, einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen oder den Angeboten zur Betreuung und Förderung. Hierüber muss die gGmbH den Kostenträgern, ihren Gesellschaftern sowie dem Aufsichtsrat regelmäßig Rechenschaft ablegen. Von den rund 2.400 Mitarbeitenden der Einrichtung sind 1.530 Mitarbeitende behinderte Mitarbeitende und rund 850 Betreuer, die sich sehr engagiert um die behinderten Mitarbeitenden bemühen.

Der Gesetzgeber verpflichtet Einrichtungen wie wertkreis Gütersloh, 70 % des Arbeitsergebnisses als Lohn auszuschütten (§12, Abs. 5 Werkstättenverordnung), der Rest ist zwingend für Renovierungen und Rücklagen vorgesehen. wertkreis Gütersloh zahlt über 80 % seines Arbeitsergebnisses als Lohn an die Mitarbeitenden mit Behinderungen aus und beteiligt darüber hinaus die Mitarbeitenden mit Behinderung am Jahresende mit einer Bonuszahlung paritätisch an erzielten Überschüssen. Das Arbeitsergebnis wird jährlich vom zuständigen Leistungsträger, dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe geprüft. Der Bericht der Wirtschaftsprüfer zu den Jahresabschlüssen enthält auch die Daten zu Umsatzerlösen und dem Arbeitsergebnis. Sie werden regelmäßig veröffentlicht und sind jederzeit zugänglich.

wertkreis Gütersloh setzt sich auch jenseits seiner täglichen Arbeit vor Ort mit großem Engagement und entsprechenden Ressourcen für Lohngerechtigkeit und gleiche Bedingungen in Werkstätten ein, unter anderem:

  • In Kooperation mit der Friedrich-Ebert-Stiftung:
    Für die Entwicklung einer bundesweiten Rahmenlohnordnung: Die Regeln zur Entgeltfindung sind bundesweit sehr verschieden und wenig transparent. Gemeinsam mit der Friedrich-Ebert-Stiftung befördert wertkreis Gütersloh das Thema zur Entwicklung einer Rahmenlohnordnung für alle Werkstätten in Deutschland. Hier diskutiert die Einrichtung ihre Lohnordnung mit Experten.
  • Mit einer Petition an den Deutschen Bundestag:
    Auf Initiative des Werkstattrates, (Interessensvertretung der Mitarbeitenden mit Behinderung) und unterstützt durch die Geschäftsleitung, wurde mit Haus Neuland eine Petition zur gesetzlichen Neuregelung der Entgeltzahlungen und für bessere und vor allem gleiche Arbeitsbedingungen für Menschen mit Behinderung auf den Weg gebracht.

 

Diese Informationen wurden dem Produktionsteam im Auftrag des ZDF zur Verfügung gestellt und fehlen in dem Beitrag vollkommen. Durch die einseitige Darstellung und das Auslassen dieser Informationen können die Zuschauerinnen und Zuschauer des Beitrags überhaupt nicht nachvollziehen, um was für eine Art der Einrichtung es sich bei wertkreis Gütersloh handelt und was die gesetzlichen Aufgaben sind. Gleichzeitig wird wertkreis Gütersloh - ein initiativer und aktiver Sozialdienstleister, der Lohngerechtigkeit, Transparenz und gesetzliche Verbesserungen zu seinem Thema gemacht hat – in Verkehrung der Tatsachen als „schwarzes Schaf“ stellvertretend für eine ganze Branche diffamiert, obwohl er die Verbesserung und den Fortschritt der Werkstätten – auch trotz Kritik mancher Branchenkollegen – aktiv betreibt.

Im Einzelnen zu der "Machart" des Beitrags

Neben dem vollständigen Fehlen einer Einordnung für die Zuschauerinnen und Zuschauer, mit welchen Aufgaben Werkstätten wie wertkreis Gütersloh eigentlich betraut sind und wie sie arbeiten, ist auch die Umsetzung des Beitrages im Übrigen so gestaltet worden, dass die inhaltlichen Darstellungen ein vollkommen realitätsfernes Bild der Werkstättenarbeit zeichnen. Nur exemplarisch sollen die folgenden Beispiele die Arbeitsweise des Redaktionsteams bei der Beitragsproduktion und Recherche hierzu verdeutlichen

Falsch ist die Aussage des Beitrags im Zusammenhang mit einem neuen Lohnmodell von wertkreis Gütersloh „Weniger Geld für gute Arbeit“ (Originalton ZDF-Beitrag) und der unter anderem damit vermittelte Eindruck, die Entgelte bei wertkreis Gütersloh seien flächendeckend um 50 %t gekürzt worden.

Richtig ist, dass wertkreis Gütersloh wie oben dargestellt zu einer Ausschüttung von 70 % seines Jahresergebnisses verpflichtet ist. Der Rest ist vom Gesetzgeber für Renovierungen und Rücklagen vorgesehen. Tatsächlich hat wertkreis Gütersloh in der Vergangenheit über 80 % seines Arbeitsergebnisses ausgeschüttet. Auch nach Inkrafttreten einer neuen Lohnordnung, auf die sich die vorgenannten Aussagen im Beitrag beziehen, schüttet wertkreis Gütersloh nicht weniger, sondern weiterhin 83 % aus und leistet zusätzlich eine Bonuszahlung, die sich nach dem Jahresergebnis bemisst. Die neue Lohnordnung hat einzig zur Folge, dass nun transparent, nachvollziehbar und nach festgelegten Kriterien der Auftrag des Gesetzgebers umgesetzt werden kann, das Entgelt nach Leistung zu bemessen. Dadurch kommt es also lediglich zu einer Umverteilung innerhalb des Arbeitsverhältnisses: Mit der neuen Arbeits- und Lohnordnung erhielten seit Mitte 2014 10 % der Beschäftigen weiterhin das gleiche Entgelt, 23 % ein höheres Entgelt und 67 % ein geringeres Entgelt. Diese Anpassung wurde mit dem Werkstattrat, dem Vertretergremium der Mitarbeitenden mit Behinderung, verhandelt.

Ein weiteres Ziel der Entgeltordnung war es, die Möglichkeit zu bekommen, über die Vergütung Leistungsanreize für die Beschäftigten zu schaffen und damit auch weitere Anreize für eine höhere Qualifizierung.

Die höheren Entgelte wurden mit Inkrafttreten der neuen Lohnordnung im August 2014 vollumfänglich ausgezahlt, die geringeren Entgelte wurden stufenweise angepasst.

Zu der Frage der Verteilung von Löhnen in diesem Bereich der Arbeit für Menschen mit Behinderung gibt es keine einschlägigen Vorschriften. Da die Arbeitskraft der Menschen mit Behinderung sehr unterschiedlich ist - teilweise handelt es sich um Menschen mit Doppelbehinderungen, die eher beschäftig werden, als dass sie überhaupt etwas Produktives arbeiten können - erschien wertkreis Gütersloh eine Lohndifferenzierung durchaus sinnvoll. wertkreis Gütersloh hatte vor der Umstellung des Lohnmodells verschiedenste öffentliche Stellen hierzu um ihre Einordnung gebeten, niemand wusste verlässliche Auskunft zu geben. Genau dieses schwierige Thema zu thematisieren, war die Intention für die Zusammenarbeit von wertkreis Gütersloh mit dem ZDF.

Der Beitrag vermittelt den falschen Eindruck, dass wertkreis Gütersloh und vergleichbare Werkstätten sich in einer Art rechtsfreiem Raum der Arbeitswelt bewegen, in dem er den gesetzlichen Rahmen unerwähnt lässt.

Richtig ist: Um die Sonderwelt der Werkstätten verstehen zu können, sind die rechtlichen Grundlagen der Arbeit der Werkstätten als Informationen unabdingbar. Der ZDF-Beitrag hätte zum besseren Verständnis der ZDF-Zuschauerinnen und Zuschauer unter anderem über die nachstehenden Vorschriften informieren können, die die Aussagen des Beitrages dann allerdings konterkariert hätten:-

  • § 138, Sozialgesetzbuch 9. Buch, in dem der Gesetzgeber vorschreibt, wie sich die Löhne für behinderte Menschen in Werkstätten errechnen.
  • § 12 der Werkstättenverordnung. In Absatz 5 ist dort beschrieben, wieviel vom Arbeitsergebnis für die Löhne der behinderten Menschen gezahlt werden muss.
  • dass die Einhaltung dieser Vorschrift durch den zuständigen Kostenträger alljährlich kontrolliert wird.

 

Falsch ist: Die Werkstatt wird unter anderem über den Vergleich mit Miele-Beschäftigten und tarifgebundenen IG Metall-Mitgliedern mit der Arbeit auf dem 1. Arbeitsmarkt gleichgestellt.

Richtig ist: Die Welt der Werkstatt ist nicht mit dem 1. Arbeitsmarkt vergleichbar. Die durch sie ermöglichte Teilhabe an Arbeit ist eine Rehabilitationsleistung im Sinne des Sozialrechtes (SGB IX). Sie hat deshalb gegenüber dem 1. Arbeitsmarkt viele Vorteile und Sonderregelungen, die den besonderen Bedürfnissen der behinderten Mitarbeitenden gerecht werden sollen.

Zu diesen Vorteilen gehören:

  • Ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf Teilhabeleistungen am Arbeitsleben, damit sind die Mitarbeitenden faktisch unkündbar
  • Arbeitsbegleitende Angebote während der Arbeitszeit
  • Praktisch uneingeschränkte Pausenmöglichkeit
  • Voller Rentenanspruch auf eine durchschnittliche Altersrente nach 20 Jahren Werkstattzugehörigkeit
  • Keine Anerkennung der bestehenden EU-Rente auf das Entgelt aus der Tätigkeit in einer Werkstatt
  • Arbeitsassistenz
  • Betreuung
  • Pflege
  • Hilfsmittel
  • Fahrtkostenerstattung

 

All das bietet der 1. Arbeitsmarkt nicht und ist damit etwa für Schwerst- und Mehrfachbehinderte keine Arbeitsalternative. All das verschweigt der Bericht, obwohl alle diese Informationen dem Produktionsunternehmen vorlagen.

Falsch ist die Aussage, dass die wertkreis Gütersloh gGmbH zu Auskünften über ihr Geschäftsergebnis nicht bereit war. Zu keinem Zeitpunkt wurde von dem Unternehmen hierzu ein "Kein Kommentar" geäußert.

Richtig ist: Alle relevanten Zahlen sind im Jahresbericht der wertkreis Gütersloh gGmbH veröffentlicht. Auch im Bundesanzeiger muss die gGmbH ihr Arbeitsergebnis und ihre Ausschüttungsquoten öffentlich machen. Zudem wurden diese Zahlen 2013 und 2014 auch noch im besonderen Maße über die Tagespresse und in Veranstaltungen kommuniziert.

Falsch ist die im Beitrag getroffenen Aussage, Martin Henke sei der „Arbeitgeber“ von der im Beitrag gezeigten Mitarbeitenden.

Richtig ist: Teilhabe an Arbeit in der Werkstatt ist eine Rehabilitationsleistung im Sinne des Sozialrechtes (SGB IX). Die in dem Beitrag gezeigte Ines Pakosch ist in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis Teil einer Rehabilitationsmaßnahme. Martin Henke ist der Geschäftsführer der die Rehabilitationsleistung umsetzenden Einrichtung wertkreis Gütersloh. Auch durch die unzutreffend gewählte Formulierung des "Arbeitgebers" soll der Eindruck eines regulären Arbeitsverhältnisses und damit einer mit Gewinnabsicht arbeitenden GmbH gezeichnet werden.

Falsch ist ebenfalls: Die Verwendung des Begriffs "billige Arbeitskräfte".

Richtig ist: Menschen, die in Werkstätten beschäftigt sind, sind Teil einer Rehabilitationsmaßnahme nach dem Sozialgesetzbuch und stehen in keinem "Arbeitsverhältnis".

Richtig ist auch: Arbeitskräfte in der Werkstatt sind mitnichten "billig". Sie sind im Gegenteil sehr teuer. Hierfür kommen die Steuerzahler im Rahmen der Eingliederungshilfe mit ihrem Geld auf. Die Werkstätten selbst sind nicht in der Lage, diese Kosten durch ihre Umsätze zu erwirtschaften. Gerade deswegen unterliegen sie strengen Kontrollen.

Hinzu kommt: Rund 15 % aller Beschäftigten in den Werkstätten in NRW sind schwerst mehrfachbehinderte Menschen, die von ihrer Produktivität her nicht in der Lage sind, auch nur den Grundlohn zu erwirtschaften, ihn aber dennoch erhalten, weil es gesetzlich so vorgesehen ist. Dieser Lohn ist durch die Leistungsstärkeren in der Tat mit zu erwirtschaften, weil das Gesetz es so vorsieht. Der Gesetzgeber definiert die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen als "Solidargemeinschaft". Auch das unterschlägt der Bericht, um den Eindruck ausbeuterischer Praktiken nicht zu gefährden.

Falsch ist: Der Bericht gibt an, Ines Pakosch erhalte 101 Euro p. M. Grundgehalt, zuzüglich einer Leistungsprämie von 75 Euro.

Richtig ist: Ines Pakosch erhält ein Grundgehalt von 75 Euro (gesetzlicher Grundlohn) und ein Leistungsentgelt von 101 Euro p. M. Dieser "Fehler" zahlt so auf das folgende Argument des Beitrags zu Lohnkürzungen und Dumpinglöhnen ein.

Falsch ist auch der vermittelte Eindruck, Ines Pakosch sei wegen Ihrer Sehbehinderung bei wertkreis Gütersloh. "Sie ist seit 4 Jahren blind und arbeitet jetzt in einer Behindertenwerkstatt." 

Richtig ist: Als Ines Pakosch zu wertkreis Gütersloh kam, war sie noch nicht erblindet. Sie ist seit 2002 auf Grund einer anderen Behinderung bei wertkreis Gütersloh.

Grob irreführend ist die Aussage "Laut Gesetz haben Werkstätten eine andere Aufgabe, als billig für die Industrie zu produzieren. Sie sollen dabei helfen in den 1. Arbeitsmarkt zu integrieren."

Richtig ist: Die Aussage "Laut Gesetz haben Werkstätten eine andere Aufgabe, als billig für die Industrie zu produzieren" ist sehr infam. Das ZDF vermittelt damit im Umkehrschluss seinen Zuschauerinnen und Zuschauern, dass dies bei wertkreis Gütersloh das eigentliche Selbstverständnis und die gelebte Praxis sei. Aber auch die dagegengesetzte Beschreibung der eigentlichen Aufgabe im Verständnis des ZDF, die Hilfe zur Integration in den 1. Arbeitsmarkt, greift zu kurz und gibt nur einen Teil der Aufgaben von wertkreis Gütersloh wieder.

§ 136, SGB IX, definiert die Werkstatt für behinderte Menschen als eine Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben und zur Eingliederung in das Arbeitsleben. Sie hat denjenigen behinderten Menschen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können,

  1. eine angemessene berufliche Bildung und eine Beschäftigung zu einem ihrer Leistung angemessenen Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsergebnis anzubieten und
  2. zu ermöglichen, ihre Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen und dabei ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln.

 

 

Falsch ist auch das Bild, das mit der als "erschreckend" eingeordneten Vermittlungsbilanz von nur einem Mitarbeitenden im Jahr 2014 in den 1. Arbeitsmarkt durch wertkreis Gütersloh gezeichnet wird.

Richtig ist, dass die Vermittlungserfolge von wertkreis Gütersloh im Vergleich zu vielen anderen Werkstätten deutlich überdurchschnittlich sind. Die im Vergleich zu anderen Organisationen hervorragenden Zahlen der Vorjahre werden ignoriert.

Ebenfalls deutlich überdurchschnittlich ist bei wertkreis Gütersloh die Anzahl der Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen außerhalb der klassischen Werkstatt. Diese Arbeitsangebote machen mittlerweile 11 % bei wertkreis Gütersloh aus. Zusätzlich führt wertkreis Gütersloh zwei Integrationsbetriebe, in denen insgesamt 98 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze angeboten werden. Von diesen Mitarbeitenden haben 16 einen geförderten Integrationsarbeitsplatz. wertkreis Gütersloh nimmt den Auftrag zur Rehabilitation sehr ernst und handelt auch entsprechend.

Falsch ist die Aussage der im Beitrag interviewten Ines Pakosch, dass das "Ziel 1. Arbeitsmarkt" mit ihr nicht angesprochen wurde.

Richtig ist, dass wertkreis Gütersloh der Redaktion 3 ½ Seiten an die Hand gegeben hat, in denen ausführlich Leistungen, Angebote und Konzepte dargestellt werden, mit denen versucht wurde, bei Ines Pakosch dem Auftrag als Werkstatt für behinderte Menschen nachzukommen. Die Redaktion kannte also den tatsächlichen Sachverhalt und musste wissen, dass die in dem Beitrag verwendete Aussage von Ines Pakosch falsch war, hat sie aber trotzdem unkommentiert verwendet.

Falsch ist der mit der Aussage von Ines Pakosch vermittelte Eindruck, ihr "Tagesziel" bei ihrer Arbeit betrage "300 Stück".

Richtig ist: Ein solches durch wertkreis Gütersloh vorgeschriebenes Pensum existiert nicht. Auch in diesem Punkt unterscheidet sich eine Werkstatt von Arbeitgebern im 1. Arbeitsmarkt. Ines Pakosch kann mit ihrem Satz "Mein Tagesziel sind 300 Stück." daher allenfalls eine persönliche Zielsetzung gemeint haben oder sagt bewusst die Unwahrheit.

Falsch ist die Darstellung von Ines Pakosch als Synonym für "DEN Menschen mit Behinderung", als das sie zitiert und eingeordnet wird.

Richtig ist, dass die Vielfalt der Menschen, die in Werkstätten arbeiten, sehr groß ist. Dazu gehören auch Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen, ebenso wie Menschen mit psychischen oder geistigen Behinderungen. Da Ines Pakosch sehr fit und belastbar wirkt, wird so der Eindruck erweckt, als ob insbesondere Menschen bei wertkreis Gütersloh arbeiten, die ohne weiteres auch auf dem 1. Arbeitsmarkt bestehen könnten. Dieses Bild ignoriert die vielen Menschen, für die spezielle und stark betreute Maßnahmen in der Werkstatt die einzige Chance auf Teilhabe am Arbeitsleben sind.

Falsch ist auch das Bild, das zur Stimmung unter den Mitarbeitenden bei wertkreis Gütersloh gezeichnet wird. Hier stützt man sich lediglich auf die Aussagen von Ines Pakosch. Sie ist zum Zeitpunkt der Recherche bereits seit einigen Monaten nicht mehr bei wertkreis Gütersloh tätig gewesen. Das schriftliche Angebot, mit anderen Mitarbeitenden, etwa dem Werkstattrat, der die Interessen der Mitarbeitenden mit Behinderung vertritt, zu sprechen, wurde von der Redaktion nicht angenommen. Damit hat man es unterlassen, in diesem Thema überhaupt zu recherchieren und zu versuchen, das tatsächliche Stimmungsbild unter den Mitarbeitenden zu erfassen. Man hätte anderenfalls feststellen können, dass es unter den Mitarbeitenden eine im ganz überwiegenden Teil große Zufriedenheit mit der Arbeit von wertkreis Gütersloh gibt.

Stattdessen stützt man sich ausschließlich auf eine Mitarbeitende, die zudem seit Jahren mit einer Vielzahl von Klagen gegen wertkreis Gütersloh vorgeht, von denen sie bisher kein Verfahren gewonnen hat, und die immer wieder den Weg über die Medien gewählt hat, um unhaltbare Beschwerden über wertkreis Gütersloh zu äußern. Die medialen Vorwürfe gehen zurück bis ins Jahr 2001. Sie haben sich seitdem nicht geändert.

Falsch ist der Eindruck, dass die im O-Ton eingeblendete Frau Dr. Richter die konkrete Arbeit von wertkreis Gütersloh kritisiert. Richtig ist, dass die Studie, an der sie arbeitet und zu der sie im Bericht kommentiert, von wertkreis Gütersloh selbst gemeinsam mit der Friedrich-Ebert-Stiftung initiiert wurde. Dies als der Teil der umfassenden Bemühungen der wertkreis Gütersloh gGmbH, eine Rahmenlohnordnung für alle Werkstätten im Bund anzustoßen, die transparent und fair ist und überall gleiche Regeln für gleiche Arbeit bietet. Zumindest der Hinweis darauf wäre nach journalistischen Sorgfaltspflichten geboten gewesen, damit die Zuschauerinnen und Zuschauer den für diese Aussagen wichtigen Kontext hätten einordnen können.

Falsch ist auch das mit der Aussage, Ines Pakosch klage darauf, dass ein „konkrete Förderkonzept“ vorgelegt werde, vermittelte Bild, dass es ein solches Förderkonzept nicht gebe.

Richtig ist: Eine solches Förderkonzept gibt es und es wurde der Redaktion zur Verfügung gestellt. Eine entsprechende Einordnung wäre daher an dieser Stelle zur objektiven Meinungsbildung geboten gewesen. Durch diese Form der Darstellung wird bei den Zuschauerinnen und Zuschauern wider besseren Wissens ein falsches Bild erweckt.

Fazit:

Die vorstehende Aufstellung ließe sich leicht um etliche weitere Beispiele ergänzen, zudem auch um im falschen Kontext wiedergegebene Zitate des Geschäftsführers von wertkreis Gütersloh, Martin Henke. Eine Videoaufnahme des kompletten Interviews belegt das.

Für das Anliegen dieser Stellungnahme, die fragwürdige Arbeitsweise und thematische Verfehlung des ZDF-Beitrags zu verdeutlichen, sollten sie jedoch ausreichend sein.

wertkreis Gütersloh bedauert die vertane Chance einer gebührenfinanzierten Sendeanstalt, sich dem Thema der Arbeit von Menschen mit Behinderung in Werkstätten in Deutschland in einer Art und Weise zu widmen, die ihrem Programmauftrag und journalistischem Qualitätsverständnis entsprochen hätte.

Es gibt viele wichtige und diskussionswürdige Themen zur Rolle, Ausgestaltung und Arbeitsweise der Werkstätten in der Behindertenarbeit. Gerade im Interesse der betroffenen Menschen mit Behinderung hätten sie es verdient, anders als in diesem Beitrag diskutiert zu werden. 

Für weitere Informationen oder bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Steffen Gerz, Unternehmenskommunikation, Fon 0 52 41 / 95 05-253, steffengerzgt-netde