Laut Paragraf 6 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) muss seit 1. Januar 2017 in Gesundheitseinrichtungen ein Beauftragter für Medizinproduktesicherheit benannt werden.
Der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit ist zentraler Ansprechpartner für Behörden, Vertreiber sowie Hersteller im Zusammenhang mit Medizinprodukten.
Die Aufgaben unserers Beauftagten umfassen u.a.:
Sie erreichen den Beauftragten über die folgende Mailadresse: wertkreis.bmps(at)wertkreis-gt.de