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WICHTIG: Notbetreuung ab sofort wieder möglich

17.06.2020
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Der  Krisenstab des Kreises Gütersloh hat entschieden, die Kindertagesbetreuung (Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, Brückenprojekte, Spielgruppen) im Kreis Gütersloh auf die erweiterte Notbetreuung zurückzuführen.

Damit können ab morgen folgende Kinder betreut werden:

  • Kinder deren Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten und zwingend eine Notbetreuung benötigen, um ihrer Tätigkeit nachgehen zu können
  • Vorschulkinder
  • Kinder im Rahmen des § 8a Verfahrens
  • Kinder mit Behinderung

WICHTIG: Sollte Ihr Kind bereits in der Notbetreuung gewesen sein, Sie also einen Antrag auf Notbetreuung gestellt haben, der bewilligt wurde, kann das Kind ab sofort wieder Notbetreuung in Anspruch nehmen. Hierfür müssen Sie keinen neuen Antrag stellen. Sie brauchen allerdings erneut eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers über Ihre  Arbeitszeiten.

Diese Regelung gilt zunächst bis zum 28.06.2020 und wird abhängig vom weiteren Infektionsgeschehen angepasst. Sie gilt vorbehaltlich der endgültigen Fassung der Allgemeinverfügung des Kreises Gütersloh. Es gilt damit der Stand der Coronabetreuungsverordnung, der bis zum 07.06.2020 gültig war (vor Einführung des eingeschränkten Regelbetriebs). Die vom Land NRW zu diesem Zeitpunkt geltenden Regelungen (FAQ) finden wieder Anwendung.