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Lockerungen der Corona Maßnahmen

06.05.2020
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Seit dem 17. März 2020 wurden durch die Landesregierung bzw. die örtlichen Gesundheitsbehörden und Behörden nach dem Wohn- und Teilhabegesetz umfangreiche Durchführungsverbote und Beschränkungsgebote auch im Bereich der Einrichtungen der Eingliederungshilfe ausgesprochen.

Diese Einschränkungen werden nun schrittweise gelockert.

 

Wohnen:

Im Bereich Wohnen hat das zur Folge, dass Besuche ab dem 10.05.20 unter Auflagen wieder möglich sind. Um diese Auflagen erfüllen zu können, erarbeitet der Bereich nun ein umfangreiches Präventionskonzept für Besuche. Wir informieren, wenn dieses Konzept vorliegt und wie es aussieht.

 

Altenzentrum Wiepeldoorn:

Im Altenzentrum Wiepeldoorn erarbeitet man gerade ebenfalls ein Konzept, das Besuche wieder möglich machen wird.

 

Werkstatt / Berufliche Teilhabe:

Auch im Werkstattbereich gibt es Lockerungen. Hier endet das Betretungsverbot offiziell am 10. Mai. Selbstverständlich müssen auch hier die notwendigen Schutzvorkehrungen getroffen werden. Der Gesundheitsschutz für die Beschäftigten steht an erster Stelle. Wir sollen also beginnen, Öffnungskonzepte zu erarbeiten, die sich im Rahmen der Empfehlungen des RKI zu den Wohn- und Pflegeeinrichtungen sowie zu den besonders gefährdeten Personengruppen und der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) bewegen und die Gegebenheiten in der Region, der jeweiligen Werkstatt und ihre Beschäftigten, aber zum Beispiel auch die Arbeitsumgebung berücksichtigen.

wertkreis Gütersloh hat bereits ein solches Präventionskonzept erarbeitet und auch ein Konzept für die Organisation des Busverkehrs liegt vor. Beide Konzepte müssen nun zunächst dem Gesundheitsamt des Kreises Gütersloh vorliegen und vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe geprüft und abgenommen werden. Erst dann können wir wieder öffnen.

Für alle Mitarbeitenden mit Behinderung gilt: Für Sie ändert sich zunächst nichts. Sie werden alle direkt und persönlich informiert, wenn Sie wieder ganz normal in die Werkstatt kommen können.

Sollten Sie Notbetreuung in Anspruch nehmen wollen, können Sie das aber natürlich weiterhin jederzeit tun. Diese Struktur bleibt wie gehabt bestehen. Hierfür melden Sie sich einfach direkt beim Sozialdienst oder unter 05241 / 95 05-333

Die Erklärung des NRW-Gesundheitsministeriums finden Sie hier: https://www.mags.nrw/pressemitteilung/aufhebung-des-generellen-besuchsverbots-einrichtungen-der-pflege-und-der-eingliede