Das Thema Mindestlohn für Werkstattbeschäftigte wird zur Zeit diskutiert.
Der Werkstattrat von wertkreis Gütersloh ist gegen einen pauschalen, gesetzlichen Mindestlohn in Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Nicht, weil die Arbeit von Menschen mit Behinderung weniger wert ist. Und nicht, weil ihre Arbeit keine Anerkennung verdient. Sondern weil viele Menschen dadurch wichtige Rechte und Sicherheiten verlieren könnten.
Heute arbeiten Beschäftigte in Werkstätten nicht wie normale Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Deshalb gelten für sie besondere Schutzregeln.
Zum Beispiel:
Der Werkstattrat wird von den Beschäftigten gewählt und vertritt ihre Interessen. Wenn Werkstattbeschäftigte durch den Mindestlohn normale Arbeitnehmer würden, könnten viele dieser besonderen Rechte wegfallen. Dann würde vieles nach den Regeln des normalen Arbeitsmarktes laufen.
Der Werkstattrat befürchtet:
Ein weiteres großes Problem ist das Geld.
Viele Menschen denken sicher zuerst: „Mit Mindestlohn hat jeder automatisch mehr Geld.“
Der Werkstattrat befürchtet aber: Am Ende könnten viele Menschen sogar weniger Geld haben.
Denn viele Hilfen könnten wegfallen oder angerechnet werden.
Zum Beispiel:
Das bedeutet: Viele Menschen müssten Dinge plötzlich selbst bezahlen, die heute abgesichert sind. Für viele Menschen in der WfbM ist das nicht nur finanziell schwer, auch Anträge und Ämtergänge können zum Problem werden.
Besonders wichtig ist auch die Rente.
Menschen in Werkstätten bekommen heute eine besondere Rentenabsicherung. Sie erhalten ihre Rente bereits nah 20 Jahren Tätigkeit in der WfbM auf Basis von 80 % des Durchschnittsentgelts aller Rentenversicherten, nicht ihres tatsächlichen Werkstattlohns. Für die Rentenberechnung von WfbM-Beschäftigten wird nicht das geringe Werkstattentgelt herangezogen, sondern 80 % des Durchschnittseinkommens aller Rentenversicherten aus dem vorvergangenen Kalenderjahr (§ 18 SGB IV) als Beitragsbemessungsgrundlage verwendet. Im Jahr 2025 entspricht dies einem monatlichen Entgelt von 2.996 Euro, obwohl der durchschnittliche Werkstattlohn bei rund 224 Euro liegt.
Dadurch sollen die Menschen später besser vor Altersarmut geschützt werden.
Diese Regelung würde bei einem pauschalen Mindestlohn wegfallen, darum könnten viele Menschen im Alter deutlich weniger Geld bekommen.
Der Werkstattrat hat deshalb große Sorgen: Menschen könnten heute und später schlechter dastehen als jetzt.
Besonders schwierig wäre der Mindestlohn für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf hier in NRW.
Viele von ihnen können nicht so schnell oder so viel arbeiten wie andere Menschen in der WfbM. Trotzdem haben sie heute einen Platz in der Werkstatt und können dort am Arbeitsleben teilnehmen. Wenn aber alles stärker nach Leistung und Wirtschaftlichkeit bewertet würde, könnten genau diese Menschen ihren Platz verlieren. Dann müssten sie vielleicht in andere Angebote wechseln und könnten nicht mehr richtig am Arbeitsleben teilnehmen. Der so genannte "Sonderweg NRW" wäre in Gefahr.
Der Werkstattrat sagt deshalb: Das wäre kein Fortschritt für Inklusion, sondern ein Rückschritt.
Wenn Menschen mit Behinderung in der WfbM reguläre Arbeitnehmer mit Mindestlohn werden, besteht die Gefahr, dass nicht mehr jede und jeder einen Rechtsanspruch auf einen Platz in der WfbM haben würde. Die Menschen müssten sich bewerben wie auf dem Arbeitsmarkt und würden dann nach Fähigkeiten und Möglichkeiten angestellt. Eine Förderung, Betreuung, arbeitsbegleitende Angebote während der Arbeitszeit, besondere Pausenregelungen und vieles mehr würde dann einem Leistungsgedanken zum Opfer fallen, der den Zielen der WfbM, wie es sie heute gibt, vollkomen zuwiderläuft.
Die Klage von Jürgen Linnemann und die Forderung nach Mindestlohn nehmen die Mitglieder des Werkstattrats ernst.
Auch sie finden: Werkstattbeschäftigte verdienen Anerkennung und Respekt.
Der Werkstattrat sagt auch: Das Entgelt muss sich ändern. Aber: Man darf nicht nur auf den Lohn schauen. Man muss auch die Rechte, die Sicherheit, die Rente und die Unterstützung beachten.
Deshalb lehnt der Werkstattrat des wertkreis Gütersloh einen pauschalen Mindestlohn in Werkstätten ab.
Die Vorsitzende Sabrina Pauleikhoff sagt dazu: „Wir finden, es ist unverständlich und absolut kurzsichtig, ein funktionierendes Schutzsystem für eine rein symbolische Lohnpolitik zu opfern, die die Betroffenen unterm Strich schlechter stellt. Wir müssen die Werkstatt als sicheren, inklusiven Ort erhalten, statt sie durch oberflächliche Forderungen systematisch zu gefährden.“